Durch die Revision des Energiegesetzes kann Strom von Solaranlagen dort genutzt werden, wo er produziert wird. Dadurch ergeben sich neue Möglichkeiten für die Energieversorgung von Immobilien. Insbesondere für Mehrfamilienhäuser und Geschäftsliegenschaften ist die Nutzung des vor Ort produzierten Solarstroms interessant.
Damit Sie von einem solchen Zusammenschluss profitieren können, muss die Zählermessanordnung durch den Netzbetreiber entsprechend angepasst werden. Für die administrativen Belange ist der Abschluss eines Rahmenvertrags notwendig.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unser Kundendienst und unsere Spezialisten gerne zur Verfügung.